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Antrag/Abrechnung


ANTRAGSVERFAHREN

Anträge sind per Formular in einfacher Ausführung an die Geschäftstelle zu richten.

Antragsende für Maßnahmen, die im 1. Halbjahr (01. Januar - 30. Juni) stattfinden, ist der 15. Januar eines jeden Jahres.

Antragsende für Maßnahmen, die im 2. Halbjahr (01. Juli - 31. Dezember) stattfinden, ist der 01. Juni eines jeden Jahres.


ABRECHNUNGSVERFAHREN

 

Innerhalb 6 Wochen nach Beendigung der Veranstaltung ist das Verwendungsnachweisformular, die originalunterschriebene Teilnehmerliste, ein ausführliches Programm und die vom Rentamt beglaubigte Kopie von Unterkunft und Verpflegung jeweils einfach einzureichen.


Für später eingehende Verwendungsnachweise besteht kein Anspruch auf Förderung.

Zur Zeit beträgt der Fördersatz bei Maßnahmen nach dem JBFG oder nach MFR - Richtlinie C pro Tag und Teilnehmer/in 5,50 Euro.

Die Art der Förderung ist eine Anteilsförderung, d.h. übersteigt der Förderbetrag die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, erfolgt die Förderung nur in Höhe des tatsächlichen Differenzbetrags.


Kurzübersicht über den formellen Teil der Richtlinien
(JBFG und MFR - Richtlinie C)
Förderungsfähig sind Maßnahmen, bei denen täglich mindestens 4,5 Zeitstunden bzw. bei 2-tägigen Seminaren insgesamt 6 Zeitstunden nachgewiesen werden. Bei mehrtägigen Maßnahmen sind am An- oder Abreisetag 1,5 Zeitsunden nachzuweisen. Mehrtägige Maßnahmen ohne Übernachtung sind als einzelne Tagesveranstaltungen zu beantragen und abzurechnen.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 7 Personen, die Höchstteilnehmerzahl beträgt 100 Personen.

Bei Maßnahmen nach dem JBFG ist das Mindestalter 13 Jahre, das Höchstalter 27 Jahre, wobei pro 6 Teilnehmer ein Betreuer über 27 Jahre zuwendungsfähig ist. Bei Maßnahmen nach dem MFR beträgt das Mindestalter 14 Jahre. Ein Höchstalter gibt es hier nicht.

Teilnehmende sind Menschen aus Hessen und den angrenzenden Bundesländern. Der Anteil der Teilnehmenden aus Hessen muss überwiegen.

Die Höhe der Förderung wird pro Halbjahr nach Ablauf der Antragsfrist vom Vorstand beschlossen und an alle Antragsteller bekanntgegeben.

Die jeweiligen förderungsfähigen Inhalte entnehmen Sie bitte den Richtlinien.


Sie haben Fragen zur Förderung?

Ihr Anprechpartner:
Jörg Walther, Telefon 06151/6690-134, E-Mail: walther(at)ev-jugend.de



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