 |
 |
 |
Häufige Fragen
|
ANTWORTEN
|
In den Richtlinien steht der Höchstfördersatz von 25,00 Euro - Was ist damit gemeint? Dies ist der maximale Fördersatz, den der Vorstand beschließen kann. In den vergangenen Jahren pendelte der Fördersatz tatsächlich zwischen 6,00 Euro und 9,00 Euro.
|
|
Nach oben
|
|
Die Antragsfrist verpasst! Kann ich nachträglich beantragen? In Ausnahmefällen kann ein Antrag auch nachträglich gestellt werden. Diesen mit schriflicher Begründung (warum die Antragsfrist nicht eingehalten werden konnte) an die Geschäftsstelle senden, der Vorstand entscheidet hierüber.
|
|
Nach oben
|
|
Die Förderung der Maßnahme wurde abgelehnt - Wie kann ich Einspruch einlegen? Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ablehnung kann schriftlich Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand.
|
|
Nach oben
|
|
Ich habe eine Mitarbeiterschulung für meinen ehrenamtlichen Mitarbeiterkreis bei Freizeiten durchgeführt. Dieser Mitarbeiterkreis umfasst 6 Personen. Mit mir als Leiter wären wir dann auf die Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen gekommen. Leider ist eine Teilnehmerin kurzfristig krank geworden. Gibt es hier dennoch Möglichkeiten auf Förderung? Kosten sind dennoch entstanden. Leider nein. Auch wenn dies sehr bedauerlich ist, muss die Mindestteilnehmerzahl dennoch eingehalten werden. Ausnahmen kann es an dieser Stelle nicht geben.
|
|
Nach oben
|
|
Ich führe eine Mitarbeiterschulung auf einem Segelschiff durch, Themen sind neben Teamfindung, Gruppenpädagogik und Spielpädagogik. Was gibt es zu beachten? Als Arbeitseinheiten können nur die Zeiten anerkannt werden, die außerhalb des Segelns liegen. Die geforderten 4,5 Zeitstunden pro Tag müssen entprechend nachgewiesen werden.
|
ANSPRECHPARTNERIN
|
Sie haben andere Fragen zur Förderung? Ihre Anprechpartnerin: Nina Werling, Telefon 06151/6690-118, E-Mail werling@lvejh.de
|
Nach oben | Druckbare Version
|