Digitalisierung Freistellungsverfahren („Sonderurlaub“) ab 01.07.25
Es gibt ab dem 01.07.25 grundlegende Änderungen in Bezug auf das Freistellungsverfahren für Ehrenamt in der Jugendarbeit („Sonderurlaub“), es wird dann vollständig digitalisiert.
Unsere bisherigen Formulare für Freistellungsanträge können ab diesem Datum nicht mehr verwendet werden.
Wir empfehlen Euch deshalb, uns die Freistellungsanträge für Ehrenamtliche für Veranstaltungen in den Sommerferien bis zum 20.06.25 zukommen zu lassen. Dann werden die Anträge zeitnah nach dem bisherigen, gewohnten Verfahren, bearbeitet.
Ab dem 01.07.25 werden Freistellungen dann nur noch über das neue, digitale Verfahren bearbeitet. Wesentliche Änderung im neuen Verfahren ist, dass künftig die Ehrenamtlichen selbst die Freistellung beantragen, nicht mehr die Veranstalter.
Es ist aber im Onlinesystem vorgesehen, dass die Veranstalter:innen und weitere Stellen oder Personen über die aktuellen Bearbeitungsstände informiert werden.
Das Ganze wird für Euch und uns sehr grundlegende Veränderungen im Verwaltungsverfahren mit sich bringen, die aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung für alle Beteiligten sehr zu begrüßen sind.
Sobald es dazu konkrete Infos, Leitfäden und einen Link gibt, informieren wir Euch umgehend.