Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona"

Der Hessische Jugendring hat den Jugendverbänden auf Landesebene Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Förderung von Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt.

Ziel dieser Förderung ist es, Maßnahmen zu fördern, die in der Zeit vom 01.09.2021 – 31.12.2021 stattgefunden haben und keine Fördermittel durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ erhalten können, die über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) von Seiten der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend auf Bundesebene (aej) verteilt werden (weil beispielsweise die Fristen für die Bedarfsanmeldungen der aej verpasst wurden).

So sollen auch sich kurzfristig ergebende Veranstaltungen eine Förderung erhalten können.

Die Richtlinie zur Förderung von Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche und die entsprechenden Abrechnungsunterlagen findet ihr unter <Förderung> oder unter <Corona-Updates/Förderung und Stornierung>.

Bei Fragen zur Beantragung und Abrechnung meldet euch gerne in der Geschäftsstelle.