Die Antragsfrist für das 1. Halbjahr 2022 endet bald
Am 01.12.2021 endet die Antragsfrist für Maßnahmen der Allgemeinen Jugendarbeit und der Außerschulischen Jugendbildung, welche im 1. Halbjahr 2022 stattfinden sollen.
Wir möchten Euch rechtzeitig daran erinnern, uns Eure Anträge für Maßnahmen im 1. Halbjahr 2022 zukommen zu lassen. Die entsprechenden Fördersätze für 2022 veröffentlichen wir wie gewohnt Anfang des nächsten Jahres.
Eure Geschäftsstelle des Landesverbandes
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