Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Die Antragsfrist für das 1. Halbjahr 2022 endet bald

Am 01.12.2021 endet die Antragsfrist für Maßnahmen der Allgemeinen Jugendarbeit und der Außerschulischen Jugendbildung, welche im 1. Halbjahr 2022 stattfinden sollen.

Wir möchten Euch rechtzeitig daran erinnern, uns Eure Anträge für Maßnahmen im 1. Halbjahr 2022 zukommen zu lassen. Die entsprechenden Fördersätze für 2022 veröffentlichen wir wie gewohnt Anfang des nächsten Jahres.

Eure Geschäftsstelle des Landesverbandes

Weitere Meldungen

Save the Date: HOP24

Freistellungen für ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit: auch in der Kirche!

Anpassung der KDO-EKHN > Freistellungen für ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und ...

icon

Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen

Heinrichstraße 173
64287 Darmstadt

 

Tel.:     06151/6690-118
Fax:    06151/6690-123
E-Mail: