Kassenschluss für Maßnahmen aus 2021:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
liebe Mitglieder des Landesverbandes,

wir möchten euch darauf hinweisen, dass der Kassenschluss für Verwendungsnachweise aus dem Förderjahr 2021 Freitag, der 18.02.2022 ist.

Bitte sendet uns bis zu diesem Termin alle noch abzurechnenden Förderunterlagen zu, damit wir die Förderungen zeitnah überweisen können.

Verwendungsnachweise, die nach diesem Termin bei uns eintreffen, können wir in der Förderung leider nicht mehr berücksichtigen.

Weitere Meldungen

Save the Date: HOP24

Freistellungen für ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit: auch in der Kirche!

Anpassung der KDO-EKHN > Freistellungen für ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und ...