Antragsfrist 1. Halbjahr 2023 endet bald

Antragsfrist für 1. Halbjahr 2023 endet bald!

Nicht vergessen: die Antragsfrist für Maßnahmen von allgemeiner Jugendarbeit und außerschulischer Jugendbildung, die im 1. Halbjahr 2023 stattfinden sollen, endet am 01.12.22.

Wir empfehlen Euch, Anträge zeitnah zu stellen.

Für Fragen stehen wir zur Verfügung.

Eure Geschäftsstelle des Landesverbandes.

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