Fördersätze für 2023, Kassenschluss für Verwendungsnachweise aus 2022 und Maßnahmenförderung durch hjr-Mittel im Kontext "Aufholen nach Corona"

Der Vorstand des Landesverbandes der Evangelischen Jugend in Hessen hat in seiner Sitzung am 11.01.2023 beschlossen, die Fördersätze für die Allgemeine Jugendarbeit (AGJA) und die Außerschulische Jugendbildung (ASJB) für das Jahr 2023 auf jeweils 12,00 Euro pro Tag und Teilnehmer:in festzulegen.

 

Kassenschluss für die Einreichung von Verwendungsnachweisen für beantragte Maßnahmen, die in 2022 durchgeführt wurden, ist der 17.02.2023

 

Für Verwendungsnachweise, die im Jahr 2022 stattgefunden haben und über hjr-Mittel aus dem Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" gefördert werden sollen (Drittmittelausschluss), gilt der 10.02.2023 als Stichtag für die Einreichung der Unterlagen in der Geschäftsstelle.

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