Energiekostenförderung des Landes Hessen für hessische Vereine

Gemeinnützige Vereine können Hilfe zum Ausgleich von Energie-Mehrkosten beantragen, wenn diese mindestens 1.000,- € in einer bestimmten Phase betragen.

Dies betrifft auch gemeinnützige Vereine der Kinder- und Jugendarbeit und außerschulischen Jugendbildung.

Weiteres gibt es hier in der Pressemitteilung und in der entsprechenden Richtlinie.

Hier können ab dem 01.03.23 Anträge gestellt werden.

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