Die Antragsfrist für Maßnahmen im 1. Halbjahr 2024 endet bald

Bitte vergesst nicht, dass die Antragsfrist für Maßnahmen von allgemeiner Jugendarbeit und außerschulischer Jugendbildung, die im 1. Halbjahr 2024 stattfinden sollen, am 01. Dezember 2023 endet.

Wir empfehlen Euch, Eure Anträge zeitnah zu stellen. Gerne könnt Ihr uns diese per E-Mail an mailen.

Für Fragen stehen wir zur Verfügung.

Eure Geschäftsstelle des Landesverbandes.

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