Förderung

Förderrichtlinien Neue Förderungsrichtlininen des Landesverbandes der Evangelischen Jugend in Hessen gültig ab 01.01.2010



Antrag/Abrechnung Anträge sind per Formular in einfacher Ausführung an die Geschäftstelle zu richten. Antragsende für Maßnahmen, die im 1. Halbjahr (01. Januar - 30. Juni) stattfinden, ist der 15. Januar eines jed...



Häufige Fragen In den Richtlinien steht der Höchstfördersatz von 25,00 Euro - Was ist damit gemeint? Die Antragsfrist verpasst! Kann ich nachträglich beantragen? Die Förderung der Maßnahme wurde abgelehnt - Wie...




(C) 2009 - Alle Rechte vorbehalten - Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen - Erbacher Straße 17 - 64287 Darmstadt - Telefon.: 06151/6690-115/-116 - Fax: 06151/6690-119 - E-Mail: walther@ev-jugend.de

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