 |
 |
 |
Häufige Fragen
|
Fragen
|
Frage: Wer ist der Antragsteller des Sonderurlaubs? Antwort >>
Frage: Muss ich das Formular zwingend verwenden? Antwort >>
Frage: Gibt es Fristen zur Beantragung von Sonderurlaub? Antwort >>
Frage: Mir stehen nur noch 8 freizustellende Arbeitstage in diesem Jahr zu, fahre jedoch als Betreuer auf eine 14-tägige Freizeit mit. Welchen Zeitraum gebe ich bei der Beantragung an? Antwort >>
Frage: Wo finde ich den Erlass zur Dienst- und Arbeitsbefreiung im Öffentlichen Dienst? Antwort >>
Frage: Ich wohne in Hessen und bin auch in einer hessischen Kirchengemeinde aktiv, mein Arbeitgeber ist jedoch in einem anderen Bundesland. Gilt das Gesetz trotzdem für mich? Antwort >>
|
 |
|
|
|
Antworten
|
Wer ist der Antragsteller des Sonderurlaubs? Den Antrag auf Arbeitsbefreiung nach dem Sonderurlaubsgesetz muss der Veranstalter stellen, nicht die freizustellende Person.
|
|
|
Nach oben
|
|
|
Muss ich das Formular zwingend verwenden? Nein, es dient zur Hilfe. Alle Angaben auf dem Formular sind für die Beantragung zwingend erforderlich. Ausserdem muss der Sonderurlaub schriftlich beantragt werden. Es ist also auch per Brief möglich - wenn alle auf dem Formular angegebenen Felder berücksichtigt werden.
|
|
|
Nach oben
|
|
|
Gibt es Fristen zur Beantragung von Sonderurlaub? Nein, Fristen gibt es nicht. Der Antrag sollte jedoch rechtzeitig vor der geplanten Freistellung an den Landesverband gestellt werden, damit ausreichend Zeit bleibt für die Bearbeitung und der Arbeitgeber vor Antrag des Sonderurlaubes die Befürwortung vorliegen hat.
|
|
|
Nach oben
|
|
|
Mir stehen nur noch 8 freizustellende Arbeitstage in diesem Jahr zu, fahre jedoch als Betreuer auf eine 14-tägige Freizeit mit. Welchen Zeitraum gebe ich bei der Beantragung an? Als Zeitraum bitte die genauen Tage der Freistellung angeben, nicht den Zeitraum der gesamten Freizeit.
|
|
|
Nach oben
|
|
|
Wo finde ich den Erlass zur Dienst- und Arbeitsbefreiung im Öffentlichen Dienst? Der Erlass steht z. B. auf der Internetseite des Hessischen Jugendrings (www.hessischer-jugendring.de) unter der Rubrik Infos - Sonderurlaub. Direkter Link zur Seite >>
|
|
|
Nach oben
|
|
|
Ich wohne in Hessen und bin auch in einer hessischen Kirchengemeinde aktiv, mein Arbeitgeber ist jedoch in einem anderen Bundesland. Gilt das Gesetz trotzdem für mich? Ja, seit September 2003 findet das Gesetz auch für hessische Freizustellende, die bei einem hessischen Veranstalter ehrenamtlich aktiv sind, jedoch in einem anderen Bundesland arbeiten.
|
|
|
Nach oben
|
|
|
Ansprechpartnerin
|
Sie haben andere Fragen zum Sonderurlaub? Ihre Anprechpartnerin: Nina Werling, Telefon: 06151/6690-118, E-Mail: werling@lvejh.de
|
|
|
(C) 2009 - Alle Rechte vorbehalten - Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen - Erbacher Straße 17 - 64287 Darmstadt - Telefon.: 06151/6690-115/-116 - Fax: 06151/6690-119 - E-Mail: walther@ev-jugend.de |
|
Diese Seite drucken
|