Qualifizierung und Qualitätssicherung Die Schulung und Qualifizierung von Kinder- und JugendleiterInnen ist seit jeher zentrales Thema und Aufgabe der Kinder- und Jugendarbeit. Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) fordert der Gesetzgeber, daß die Ausbildung für ehrenamtliche MitarbeiterInnen bei einer von Veränderung und Weiterentwicklung geprägten Kinder- und Jugendarbeit unverzichtbar ist.
Eine an Mindeststandards orientierte Ausbildung von Kinder- und JugendleiterInnen in Hessen bietet Gewähr für eine fundierte und qualifizierte Ausbildung und stellt damit einen zentralen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendarbeit dar.
Mindeststandards konkret Die Ausbildung von Kinder- und JugendleiterInnen geschieht in der Verantwortung von Jugendverbänden, Jugendpflegen und sonstigen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit. Das spezifisch-trägerorientierte Ausbildungskonzept ist Grundlage der Ausbildung von Kinder- und JugendleiterInnen.
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