Die Träger von Ausbildungen für Kinder- und JugendleiterInnen verpflichten sich zur Erarbeitung und kontinuierlichen Fortschreibung eines Ausbildungskonzeptes.
Die Ausbildung für Kinder- und JugendleiterInnen umfaßt mindestens 40 Zeitstunden.
Das Mindestalter für TeilnehmerInnen an der Ausbildung für Kinder- und JugendleiterInnen beträgt 16 Jahre. In besonders von Trägern zu begründenden Fällen ist bereits im Alter von 15 Jahren eine Teilnahme an einer Ausbildung als Kinder- und JugendleiterIn möglich.
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