Förderung
Das Land Hessen leitet uns über den Hessischen Jugendring Mittel zur Förderung der allgemeinen Jugendarbeit und außerschulischen Jugendbildung für die Evangelische Jugend in Hessen weiter. Im Folgenden findet Ihr wichtige Infos zum Förderverfahren, Fristen, Förderhöhe und vieles mehr. Schaut vor allem unter Downloads und seht Euch unser Animationsvideo zum Thema an.
Aktuelle Förderhinweise des LVEJH
Auf Grund der immer noch andauernden, pandemischen Lage sind wir aktuell etwas kulanter, was die beiden Antragsfristen für die Förderung betrifft (01.06. und 01.12.). Wir empfehlen, auch beim Verpassen der Fristen Förderanträge zu stellen. Einen Anspruch auf Förderung oder Bewilligung bei Fristversäumnis gibt es jedoch nicht.
Fördersätze 2023
Die Fördersätze für das Jahr 2023 betragen sowohl für die Allgemeine Jugendarbeit (AGJA) als auch für die Außerschulische Jugendbildung (ASJB) jeweils 12,00 € pro Tag und Teilnehmer*in.
Animationsvideo zum Thema:
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Links zum Thema
Abteilung "Öffentliche Förderung" in der aej-Geschäftsstelle
Fördermöglichkeiten EKHN
Fördermöglichkeiten EKKW
Übersicht des Landes Hessen über Fördermöglichkeiten für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
Geschäftsstelle
Landesverband der Ev. Jugend in Hessen
Heinrichstraße 173
64287 Darmstadt
Telefon: 06151/6690-118
Fax: 06151/6690-123
E-Mail:
KOMPAKT BEANTWORTET
Frage: Welche Maßnahmen werden gefördert? Was sind die Unterschiede?
Antwort: Gefördert werden Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung (umgangs-sprachlich „ASJB“) und der allgemeinen Jugendarbeit (umgangssprachlich „AGJA“).
Für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung sind die folgenden Inhalte förderungsfähig: politische Bildung, kulturelle Bildung, geschlechtsspezifische Bildung, ökologische Bildung, ethische Bildung, Förderung interkultureller Kompetenz, Entwicklung sozialer Kompetenzen, Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Arbeitswelt, Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Freizeit und für gesellschaftliche Tätigkeiten. Teilnehmende dürfen hier maximal 27 Jahre alt sein, während es für die TeamerInnen keine Altersbeschränkungen gibt.
Förderungsfähige Inhalte für Maßnahmen der allgemeinen Jugendarbeit sind Veranstaltungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit konzeptionellen, pädagogischen, rechtlichen und thematischen Inhalten sowie Studienfahrten und internationale Begegnungen. Hier gibt es kein Höchstalter.
Frage: Wie alt müssen meine TeilnehmerInnen sein?
Antwort: Für beide Fördertöpfe gilt das Mindestalter von 14 Jahren.
Frage: Gibt es Zielgruppen, die von der Förderung ausgeschlossen werden?
Antwort: Ja, wir können keine Maßnahmen fördern, die die Zielgruppe der Konfirmandinnen und Konfirmanden beinhalten.
Frage: Ich habe die Antragsfrist verpasst, kann ich nachträglich beantragen?
Antwort: In Ausnahmefällen kann ein Antrag auch nachträglich gestellt werden. Bitte senden Sie den verspäteten Antrag mit schriftlicher Begründung, warum die Antragsfrist nicht eingehalten werden konnte, an die Geschäftsstelle. Es wird abschließend intern darüber beraten.
Frage: Die Förderung der Maßnahme wurde abgelehnt, was kann ich tun?
Antwort: Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ablehnung können Sie schriftlich oder per E-Mail an die Geschäftsstelle Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet der Vorstand abschließend.
Frage: Ich habe eine Mitarbeiterschulung für meinen ehrenamtlichen Mitarbeiterkreis bei Freizeiten durchgeführt. Dieser Mitarbeiterkreis umfasst 6 Personen. Mit mir als Leiter wären wir dann auf die Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen gekommen. Leider ist eine Teilnehmerin kurzfristig krank geworden. Gibt es hier dennoch Möglichkeiten auf Förderung? Kosten sind dennoch entstanden.
Antwort: Leider nein. Auch wenn dies sehr bedauerlich ist, muss die Mindestteilnehmerzahl dennoch eingehalten werden. Ausnahmen kann es an dieser Stelle nicht geben.
Frage: Ich führe eine Mitarbeiterschulung auf einem Segelschiff durch, Themen sind neben Teamfindung, Gruppenpädagogik und Spielpädagogik. Was gibt es zu beachten?
Antwort: Veranstaltungen, die sowohl aus förderfähigen Inhalten als auch aus nicht- förderungsfähigen Inhalten bestehen, können anteilig über die Mittel des Landesverbandes gefördert werden, wenn die verschiedenen Inhalte und Zielgruppen in der Abrechnung voneinander getrennt werden. Bei der Förderung durch den Landesverband können die Ausgaben und die Zielgruppen, die im Kontext der nicht- förderungsfähigen Inhalte stehen, nicht berücksichtigt werden.
Es sind pro Schulungstag mindestens 4,5 Zeitstunden an förderungsfähigen Inhalten nachzuweisen.
MEHR FRAGEN?
Antworten auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie von:
Sonja Pietsch, Telefon 06151/6690-118, E-Mail oder