Die Antragsfrist für Maßnahmen im 2. Halbjahr 2025 endet bald

Bitte vergesst nicht, Eure Anträge auf Förderung für Maßnahmen der Allgemeinen Jugendarbeit und der Außerschulischen Jugendbildung, die Ihr für das 2. Halbjahr 2025 plant, bis spätestens 1. Juni 2025 einzureichen.

Wir empfehlen Euch, die Anträge zeitnah zu stellen. Gerne könnt Ihr uns diese per E-Mail zusenden.

 

Für Fragen stehen wir zur Verfügung.

Eure Geschäftsstelle des Landesverbandes.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 20. Mai 2025

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