Digitalisierung des LVEJH- Förderverfahrens:
Durch die Beschlüsse des Hauptausschusses des Hessischen Jugendrings vom 23.02.26 und der LVEJH- Mitgliederversammlung vom 24.06.26 wurde eine Digitalisierung des LVEJH- Förderverfahrens für eine Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung und der allgemeinen Jugendarbeit grundsätzlich ermöglicht.
Das bedeutet, dass künftig entsprechende Verwendungsnachweise per E-Mail an die LVEJH- Geschäftsstelle unter gesendet werden dürfen.
Es gibt aber ausdrücklich keinen Digitalisierungszwang, es werden weiterhin Verwendungsnachweise per Post angenommen.
Bitte seht aber grundsätzlich davon ab, uns Verwendungsnachweise per E-Mail und per Post (also doppelt) zu schicken.
Diese Neuerung bringt auch mit sich, dass die Pflicht zur Einholung von Unterschriften auf Teilnahmelisten nun entfällt.
Es bedarf aber weiterhin einer Teilnahmeliste, in der die Personen aufgelistet sind, die bei der Maßnahme anwesend waren (keine vor der Veranstaltung erstellt Anmeldeliste). Die neue Teilnahmeliste gibt es als Word- und Excel- Datei.
Inhaltliche Pflichtangaben hierbei sind Vorname und Name, Wohnort und Bundesland, Geburtsjahr, Rolle, Dauer der Anwesenheit, Fahrtkosten und Teilnahmebeiträge der Teilnehmenden, der Leitung und von pädagogischen Mitarbeitenden.
Ebenso gibt es keine Vorgabe mehr, das Geschlecht der entsprechenden Personen erfassen zu müssen.
Die Förderrichtlinie und die Formulare des Landesverbandes wurden entsprechend aktualisiert und sind hier zu finden: www.lvejh.de/foerderung > Downloads.




