Die Antragsfrist für Maßnahmen im 1. Halbjahr 2027 endet bald

Bitte vergesst nicht, Eure Anträge auf Förderung für Maßnahmen der Allgemeinen Jugendarbeit und der Außerschulischen Jugendbildung, die Ihr für das 1. Halbjahr 2027 plant, bis spätestens 1. Dezember 2026 bei uns einzureichen.

 

Wir empfehlen Euch, die Anträge zeitnah zu stellen. Gerne könnt Ihr uns die Anträge per E-Mail zusenden.

 

Für Eure Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Eure Geschäftsstelle des Landesverbandes.

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Veröffentlichung

Do, 05. November 2026

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