Die Antragsfrist für Maßnahmen im 1. Halbjahr 2025 endet bald
Am 1. Dezember 2024 endet die Antragsfrist für Maßnahmen der Allgemeinen Jugendarbeit (AGJA) und der Außerschulischen Jugendbildung (ASJB), die von Euch für das 1. Halbjahr 2025 geplant und durchgeführt werden.
Bitte reicht, falls Ihr das noch nicht getan habt, Eure Anträge deshalb zeitnah in der Geschäftsstelle ein. Ihr könnt uns die Anträge gerne per E-Mail zusenden.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Eure Geschäftsstelle des Landesverbandes




