Bildungsurlaub
Es gibt die Möglichkeit für Träger der freien Jugendhilfe, geplante Maßnahmen der Jugendarbeit als Bildungsurlaubsveranstaltungen anerkennen zu lassen. Dies gibt den Teilnehmenden die Möglichkeit, für die gewünschte Veranstaltung bis zu 5 Tage pro Jahr Bildungsurlaub zu beantragen, sofern sie in einem entsprechenden Beschäftigungsverhältnis stehen.
Bildungsurlaub dient der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes, dementsprechend müssen die geplanten Veranstaltungen diesbezüglich einige Voraussetzungen erfüllen, welche in der entsprechenden Rechtsgrundlage und den dazugehörigen Informationsdokumenten nachzulesen sind.
Rechtsgrundlagen: Rechtsgrundlage der sozialversicherungspflichtigen Teilnehmenden für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub in der Fassung vom 28. Juli 1998, während für die freien Träger der Jugendhilfe die Rechtsgrundlage die Verordnung über die Anerkennung von Trägern für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen und von Bildungsveranstaltungen vom 1. Februar 1999 ist. Beides ist auf dieser Homepage als Download erhältlich.
Infos zum Verfahren:
Das Verfahren über die Anerkennung einer Veranstaltung als Bildungsurlaubsveranstaltung kann eine interessante Alternative zum Freistellungsverfahren gemäß des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches sein. Zuständig für die Anerkennung ist das Hessische Sozialministerium. Als Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen sind wir der dafür zuständige Ansprechpartner und das entsprechende „Gegenüber“ für das Hessische Sozialministerium. Aus diesem Grund ist der entsprechende Antrag an uns zu stellen. Wir prüfen diesen vorab, und leiten diesen dann an das Hessische Sozialministerium weiter. Wir empfehlen, den Antrag über die Anerkennung einer Veranstaltung als Bildungsurlaubsveranstaltung sehr zeitnah vorher an uns zu senden, denn dieser sollte spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Hessischen Sozialministerium vorliegen. Diesen Antrag und weitere Informationen gibt es ebenfalls hier als Download.
Für Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
Marc di Pancrazio, Telefon: 06151/6690-105, E-Mail: