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Freistellung

Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen, die mindestens 16 Jahre alt sind und in der Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, sich für ihr ehrenamtliches Engagement bis zu 12 Tage pro Jahr freistellen zu lassen. Wir sind für die Evangelische Jugend in Hessen als Dachverband für das formale Freistellungsverfahren zuständig. Im Folgenden findet Ihr wichtige Infos zum Freistellungsverfahren, die Formulare und vieles mehr. Schaut vor allem unter Downloads und seht Euch unser Animationsvideo zum Thema an.


Animationsvideo zum Thema:

Geschäftsstelle


KOMPAKT BEANTWORTET

Frage: Wer ist der Antragsteller im Freistellungsverfahren?

Frage: Muss ich die Formulare des Landesverbandes zwingend verwenden?

Frage: Wo erhalten privatrechtliche Arbeitgeber ihr Geld zurück?

Frage: Gibt es Fristen zur Beantragung von Freistellung?

Frage: Mir stehen nur noch 8 freizustellende Arbeitstage in diesem Jahr zu, fahre jedoch als Betreuer auf eine 14-tägige Freizeit mit. Welchen Zeitraum gebe ich bei der Beantragung an?

Frage: Wo finde ich den Erlass zur Dienst- und Arbeitsbefreiung von Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst?

Frage: Ich wohne in Hessen und bin auch in einer hessischen Kirchengemeinde aktiv, mein Arbeitgeber ist jedoch in einem anderen Bundesland. Gilt das Gesetz trotzdem für mich?

Für welche Tätigkeit entsteht der Anspruch auf bezahlte Freistellung?

Wem steht Freistellung zu?

Der Weg zur Freistellung

Wie erhält der privatrechtliche Arbeitgeber das bei der Freistellung gezahlte Arbeitsentgelt wieder zurück?

Kann eine Freistellung abgelehnt werden?

 

Fragen zur Freistellung beantwortet:
Marc di Pancrazio, Telefon 06151/6690-105, E-Mail:

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Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen

Heinrichstraße 173
64287 Darmstadt

 

Tel.:     06151/6690-118
Fax:    06151/6690-123
E-Mail: